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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Trotz Entfall der Passkontrollen innerhalb der Schengen-Staaten ist jeder Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen sich EU-Bürger bei der Polizei registrieren und bei der finnischen Meldebehörde (Maistraatti) anmelden.

Weiterreise in die Russische Föderation
Es wird darauf hingewiesen, dass für Reisen in das benachbarte Russland ein gültiger Reisepass sowie ein Visum erforderlich sind.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitführen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften

Quelle: www.auswaertiges-amt.de, Stand Juni 2018

Sollte Ihre Nationalität nicht Deutsch sein, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Buchungsstelle über die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen!