Beratung & Buchung +49 (0) 2161-820980
von 1 bis 1680

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen noch gültig sein.

Visum
Die Personenkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze sind mit dem Beitritt Polens zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, gelegentliche Kontrollen sind möglich. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) sollte beim Grenzübertritt immer mitgeführt werden.

Deutsch-Polnische Doppelstaater
Deutsche, die auch polnische Staatsangehörige sind, müssen sich gemäß polnischem Recht an der polnischen Grenze und in Polen mit dem polnischen Reisedokument ausweisen.

Meldepflicht
Ausländer müssen sich vor Ablauf von drei Monaten ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

Medizinische Hinweise:

Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften.

Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Polen ist zufriedenstellend, Verständigungsschwierigkeiten sind nicht auszuschließen.
Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend auf dem Gebiet Polens aufhalten, können wie alle anderen EU-Bürger nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach polnischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de, Stand Juni 2018

Sollte Ihre Nationalität nicht Deutsch sein, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Buchungsstelle über die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen!