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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen auch seit einem Jahr abgelaufen sein. Es kann jedoch vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist. Daher wird empfohlen, gültige Reisedokumente mit sich zu führen.
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Von der Verwendung verloren gemeldeter und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt ist, kann dies zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.

Inhaber einer deutschen Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis können sich seit dem 12. Dezember 2008 für bis zu drei Monate in der Schweiz visumsfrei aufhalten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind auch:   
Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt;
Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Staatenlose gemäß Übereinkunft von New York vom 28. September 1954, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt;
Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Ausländer (Alien’s travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften

Krankenversicherung
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de, Stand Juni 2018

Sollte Ihre Nationalität nicht Deutsch sein, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Buchungsstelle über die Einreise- und Gesundheitsbestimmungen!