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Teilnahmebedingungen Wintersport Erlebnisreise in Kooperation mit dem SClub:

Teilnahmen, Sach- und Personenschäden:
Die Teilnahme erfolgt bei Minderjährigen mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten sowie auf eigenes Risiko. Für Sach- und Personenschäden wird vom Reiseveranstalter Claus Haupts GmbH keine Haftung übernommen. Alle Teilnehmer (auch Personen ab 18 Jahren) leisten den Anweisungen der Teamer (Betreuer, Reiseleiter, Ski- & Snowboadlehrer) Folge.

Hausordnung
Im gesamten Haus gilt absolutes Rauchverbot. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zum sofortigen Ausschluss von der Fahrt.
Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und ist für alle Teilnehmer bindend. Abweichende Zeiten (zum Beispiel für einen Disco-Abend) werden vor Ort von den Teamern bekannt gegeben und gelten nur für die Gemeinschaftsräume!
Das Haus wird am Anreisetag gereinigt übergeben. Während des Aufenthaltes erfolgt keine Reinigung durch den Vermieter. Am Abreisetag müssen die Zimmer besenrein verlassen und die Betten abgezogen werden.
Die sanitären Einrichtungen sind von allen Teilnehmern nach Benutzung in einem sauberen Zustand zu verlassen!
Für die Betten ist entsprechende Bettwäsche nötig. Diese kann mitgebracht oder vor Ort gegen eine geringe Gebühr geliehen werden! Die Benutzung der Betten ohne geeignet Bettwäsche ist nicht gestattet. Evtl. entstehende Reinigungsgebühren sind vom Teilnehmer bzw. den Eltern zu tragen!
Im Haus müssen Hausschuhe getragen werden.
Zu den Mahlzeiten wird von den Teamern ein Küchendienst eingeteilt. Aufgaben: Tische eindecken, das Essen auf den Tischen verteilen und wieder abräumen, Tische abwischen und das Geschirr abtrocknen und einräumen.

Auf der Piste
Für alle Teilnehmer besteht eine Helmpflicht! Wer über keinen eigenen Helm verfügt, kann diesen vor Ort gegen eine Gebühr ausleihen! Außerdem ist das Tragen von geeigneter Winterbekleidung - insbesondere von Handschuhen Pflicht! Snowboarder empfehlen wir zusätzlich geeignete Handschoner zu tragen.
Während des Skifahrens/Snowboardens gilt absolutes Alkoholverbot. Teilnehmer, die dagegen verstoßen, werden vom Ski-/Snowboardkurs für den betreffenden Tag ausgeschlossen. Der Skipass ist in diesem Falle dem Teamer zu übergeben. Eltern minderjähriger Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter in diesem Fall alleine und ohne Aufsicht in der Unterkunft verbleibt. Das Verlassen des Hauses ist nicht gestattet!
Alle Teilnehmer werden in Gruppen eingeteilt und von einem qualifizierten Ski- bzw. Snowboardlehrer betreut. Minderjährigen ist es nicht gestattet, diese Gruppe zu verlassen und sich alleine im Skigebiet zu bewegen! Erwachsene Teilnehmer ordnen sich aus Gründen der Gruppengemeinschaft ebenfalls dieser Regel unter und bleiben in der Gruppe!
Der Ski- / bzw. Snowboardlehrer wird täglich eine geeignete Mittagspause anordnen, an die sich alle Teilnehmer halten!

Außerhalb der Piste
Minderjährige Teilnehmer dürfen sich außerhalb des Skifahrens bis max. 22.00 Uhr im Kleinwalsertal in Gruppen von mindestens drei Personen frei bewegen. Eine Ab- und Anmeldung bei einem Teamer ist unbedingt notwendig. Hierbei wird eine genaue Vereinbarung über die Rückkunftzeit getroffen sowie die telefonische Erreichbarkeit der Gruppe geklärt!
Erwachsene Teilnehmer melden sich ebenfalls bei den Teamern ab.
Sollte bei erwachsenen Teilnehmern die Rückkunft in der Unterkunft nach dem Beginn der Nachtruhe erfolgen, verpflichten sie sich entsprechend leise zu verhalten und die anderen Teilnehmer nicht zu stören!
Bei Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen wie Discos sind die Jugendschutzbestimmungen Österreichs ausschlaggebend und einzuhalten!
Das Betreten der Skipisten außerhalb der betreuten Ski/-Snowboardzeiten ist nicht gestattet (Lebensgefahr wegen Pistengeräten).

Alkohol / Rauchen / Drogen
Für den Alkoholkonsum gelten grundsätzlich die Regeln des deutschen Jugendschutzgesetzes, d.h. Bier, Wein und Sekt dürfen ab 16 Jahren in Maßen konsumiert werden. Hochprozentiger Alkohol ist auch bei den über 18-Jährigen Teilnehmern entgegen der gesetzlichen Bestimmungen nicht gestattet. Bei übermäßigem Alkoholkonsum behalten wir uns den Ausschluss von der Reise vor!
Rauchen ist laut Gesetzt erst ab 18 Jahren erlaubt. Minderjährige müssen bei Nichteinhaltung mit dem Ausschluss von der Reise rechnen!
Jeglicher Drogenkonsum wird nicht toleriert und führt zum sofortigen Ausschluss der Reise!

Ausschluss von der Reise
Sollten Verstöße gegen die genannten Regeln erfolgen, kann der Reiseleiter vor Ort je nach Schwere einen sofortigen Ausschluss der Reise anordnen. Kosten für die notwendige Heimreise werden vom betreffenden Teilnehmer bzw. seinen Eltern selber getragen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Teilen des Reisepreises besteht in diesem Fall nicht. Bei minderjährigen Teilnehmern organisieren die Erziehungsberechtigten die Rückreise bzw. stimmen zu, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter die Heimreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus / Bahn) selber durchführt.

Beginn und Ende der Aufsichtsverpflichtung bei minderjährigen Teilnehmern:
Die Aufsicht durch die Teamer beginnt mit dem Einsteigen an der gebuchten Haltestelle in den Reisebus und endet am Rückreisetag zu dem Zeitpunkt, wo der Teilnehmer den Reisebus verlässt. Die ungefähre Rückkunftszeit wird durch das Fahrpersonal bei der letzten Pause bekannt gegeben!

Fotos
Wir erklären uns damit einverstanden, dass Fotos/Filmaufnahmen, die bei dieser Reise entstehen, für die Medien des SClubs der Stadtsparkasse Mönchengladbach sowie des Reiseveranstalters Claus Haupts GmbH verwendet werden dürfen.

Krankheiten / Medikamente / Lebensmittelunverträglichkeiten
Sollten Krankheiten, Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten etc. bestehen, informieren Sie bitte unbedingt vor Reiseantritt den Reiseveranstalter hierüber!