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Zusätzliche Hinweise und Vertragsbedingungen für Flusskreuzfahrten

Außerordentliche Umstände   

Vor Reisebeginn: 
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss aufgrund nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, Pandemien, hoheitliche Anordnungen (wie z.B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln), Embargos, Naturkatastrophen, Havarien, Schleusensperrung, Beschädigungen des Schiffes (insbesondere des Schiffskörpers und des Antriebs, etc.) oder andere Vorfälle, die in ihrer Auswirkung den vorgenannten Beispielen gleichkommen (Höhere Gewalt), so können beide Vertragsparteien vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Daraus können keine Ansprüche gegen den Reiseveranstalter Claus Haupts GmbH oder die Reederei, insbesondere auf Schadenersatz, entstehen.

Während der Reise: 
Wird eine begonnene Reise aus obigen Gründen, witterungsbedingt oder durch Wartezeiten an Schleusen verzögert, dann ist die Reederei befugt, den noch ausstehenden Teil der Reise so zu gestalten – z.B. durch Auslassen eines Hafens, Änderung des Fahrplans, Änderung des Landprogramms, Überbrückungen auf dem Lande, etc. – dass dadurch die Reise in etwa zum vorgesehenen Zeitpunkt beendet werden kann, dies ohne Minderung des Reisepreises bzw. ohne dass daraus Ansprüche gegen die Reederei oder den Reiseveranstalter Claus Haupts GmbH, insbesondere auf Schadenersatz, entstehen können. 

Abbruch der Reise: 
Sollte eine begonnene Reise aus obigen genannten Gründen abgebrochen werden müssen, so ist die Reederei berechtigt, den/die Reisenden und deren Gepäck zum vereinbarten Ausgangs- oder Endpunkt oder bis zu einem weiteren Zwischenhafen mit entsprechenden Beförderungsmitteln (Bahn, Bus, Flug) zu transportieren. Ein weiterer Anspruch, insbesondere auf Schadenersatz, kann daraus gegen die Reederei oder den Reiseveranstalter Claus Haupts GmbH nicht entstehen.

Änderung des Wasserstandes: 
Niedrigwasser bzw. Hochwasser auf den Flüssen kann eine Änderung des Fahrplanes, eventuell ein Umsteigen auf ein anderes Schiff oder Überbrückung per Autobus und Bahn oder auch eine Verkürzung des Reiseablaufes verursachen. Diese Entscheidungen müssen manchmal kurzfristig von der Reederei und vom Schiffskommandanten getroffen werden. Solche Maßnahmen berechtigen nicht zum Rücktritt bzw. es können daraus keine Ansprüche gegen die Reederei oder den Reiseveranstalter Claus Haupts GmbH, insbesondere auf Schadenersatz entstehen.

Allgemeines: 
Stets bleiben die Bestätigungen der Liegeplätze durch die Hafenbehörden vorbehalten. Bei einer Absage wird die Reederei einen Alternativ-Liegeplatz im Rahmen der Möglichkeiten besorgen.
Während der Fahrt mit einem Flusskreuzfahrtschiff hört man am bzw. im ganzen Schiff Geräusche, die durch Aggregate, Generatoren, Klimaanlage, Vibrationen etc. verursacht werden. Je nach Lage der Kabinen sind diese deutlicher oder ganz schwach zu vernehmen. Dies liegt in der Natur der Sache und muss bei einer Flusskreuzfahrt in Kauf genommen werden.
Programmänderung - auch bei den Landausflügen sind grundsätzlich vorbehalten. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht rückvergütet werden. Für die Landausflüge werden zum Teil Subunternehmer eingesetzt!


Wichtige Hinweise für mobilitätseingeschränkte Reisegäste auf Flusskreuzfahrten 

Einschränkungen:

  • Das Schiff ist nicht barrierefrei und räumlich wie technisch nicht behindertengerecht ausgestattet. 
  • Die Kabinendecks Haupt-, Mittel- und Oberdeck sind mit einem Lift verbunden. (Bei technischem Defekt oder in Notfällen nicht in Betrieb)
  • Es gibt keine Haltevorrichtungen in den Sanitärbereichen.
  • Sollte der Lift außer Betrieb sein, sind zu den meisten Bereichen des Schiffes Stufen zu bewältigen.
  • Die Gangway zum Ein- und Ausstieg ist aufgrund der geringen Breite und Bodenbeschaffenheit nicht mit Rollstuhl oder Rollator befahrbar.
  • Es kann der Fall eintreten, dass Ein- und Ausstiege über das Sonnendeck oder über weitere Schiffe erfolgen müssen. 

Voraussetzungen:

  • Es wird vorausgesetzt, dass der Reisende (ggf. mit Hilfe einer verantwortlichen Begleitperson) in der Lage ist, die Gangway eigenständig zu begehen und sich auch über mehrere Meter ohne Rollator/Rollstuhl fortzubewegen.
  • Es wird vorausgesetzt, dass der Reisende (ggf. mit Hilfe einer verantwortlichen Begleitperson) den Ein- und Ausstieg in den Ausflugsbus eigenständig bewältigen kann.

Eine besondere Betreuung oder Hilfestellung mobilitätseingeschränkter Gäste durch die Schiffscrew kann aus Haftungsgründen nicht übernommen bzw. vorausgesetzt werden. Wir empfehlen generell die Begleitung durch eine verantwortliche Begleitperson.

Rollatoren bzw. portable Rollstühle sind bei Buchung ausnahmslos anzumelden und bedürfen einer Rückbestätigung seitens der Reederei.